Zugang
Der Masterstudiengang Plurale Ökonomik ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Der Zugang zum Studium ist in der Prüfungsordnung geregelt.
(1) Ergänzend zu § 4 RPO-M (Rahmenprüfungsordnung) ist Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang „Plurale Ökonomik“ der Nachweis
- eines Bachelorabschlusses in einem Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer Hoch- schule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eines vergleichbaren Abschlusses (z.B. Diplom oder Magister) mindestens mit der Note „gut“ (2,5) oder
- eines Bachelorabschlusses in einem Studium einer anderen Geistes- oder Sozialwissenschaft an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eines vergleichbaren Ab- schlusses (z.B. Diplom oder Magister) mindestens mit der Note „gut“ (2,5) und Leistungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaft von mindestens 30 Leistungspunkten, wobei dieser An- teil durchschnittlich mindestens mit der Note „gut“ (2,5) bewertet sein muss.
(2) Sofern die Zugangsvoraussetzungen aus Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 1 Nr. 2 mindestens mit der Note „befriedigend“ (3,0) bewertet sind, kann in einem individuellen Eignungsgespräch mit einer oder einem vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses allgemein oder für den Einzelfall bestimmten Prüferin oder Prüfer i. S. v. § 7 Absatz 1 die Eignung für den Zugang zum Masterstudium festgestellt werden.
(3) Ferner ist Voraussetzung für den Zugang der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
(4) Die Einschreibung ist zu versagen, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in einem Studiengang mit einer erheblichen inhaltlichen Nähe zu diesem Studiengang eine nach dieser Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat.
Bewerbung und Zulassung
Das Studium der Pluralen Ökonomik kann jährlich zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Bewerbung erfolgt im Regelfall online bis zum 15. Juli des laufenden Bewerbungsjahres. Sollten Sie die Frist verpasst haben, wenden Sie sich bitte per Mail an die Studiengangskoordination. Ggf. wird eine Nachfrist bekanntgegeben.
Informationen und den Zugang zur Online-Bewerbung finden Sie zu gegebener Zeit auf der Webseite des Prüfungsamtes der Fakultät III. Weiterhin ist die Website der Zentralen Studienberatung (ZSB) der Universität Siegen zu beachten. Auf diesen Websites finden sich auch Hinweise zur Frage, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, und bis wann dieses nachzureichen ist.
Bitte lesen Sie die Hinweise, bevor Sie sich mit Fragen an uns wenden.
Per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Unterlagen, welche die schriftliche Bewerbung enthalten muss
- Vollständig ausgefülltes Formblatt (ohne Registrierungsnummer) aus der Online-Registrierung (bitte füllen Sie zwecks besserer Lesbarkeit das Formblatt elektronisch am Computer aus und drucken es dann aus; das Formblatt sollte nicht im Browser ausgefüllt werden, sondern zunächst auf dem Computer abgespeichert werden);
- Abschlusszeugnis (Kopie) des gemäß Zugangsvoraussetzungen geforderten qualifizierenden Studienabschlusses (in der Regel Bachelorstudium) bzw. (bei noch nicht abgeschlossenen Studium) eine aktuelle Leistungsübersicht.
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses (bzw. einer geeigneten Seite daraus), aus dem die Nationalität des Bewerbers hervorgeht
- Motivationsschreiben, welches einen Umfang von 2 Seiten (3.000 Zeichen) nicht überschreiten sollte. Darin sind strukturiert insbesondere darzustellen:
– Erwartungen an das Studium,
– Erwartungen an die eigene berufliche Entwicklung,
– Angabe des gewünschten Schwerpunkts (Management und Mitweltgestaltung oder Politische Ökonomie).
Die Unterlagen müssen eine (ggf. vorläufige) Gesamtnote sowie Noten und Leistungspunkte der einzelnen Module bzw. Fächer enthalten; ist in der Leistungsübersicht oder im Zeugnis keine Gesamtnote angegeben, dann ist eine separate Bescheinigung mit der Gesamtnote beizulegen. Enthält das Abschlusszeugnis keine Informationen über die einzelnen Module (Fächer) des Studienganges, dann ist eine separate Leistungsübersicht mit den einzelnen Modulen (Fächern) beizufügen.
Bewerbung bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium
- Wenn die Bewerbung um einen Studienplatz auf der Grundlage eines noch nicht erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiums erfolgt, dann tritt im Rahmen des Zulassungsverfahren die (zum Zeitpunkt der Bewerbung) aktuelle vorläufige Gesamtnote an die Stelle der (endgültigen) Gesamtnote. Statt des Abschlusszeugnisses ist der schriftlichen Bewerbung ein aktueller Notenauszug beizufügen; entweder muss der Notenauszug eine vorläufige Gesamtnote enthalten oder es ist eine separate Bescheinigung über die vorläufige Gesamtnote beizulegen. Sollte sich die vorläufige Gesamtnote später aufgrund einer weiteren abgelegten Prüfung verbessern, dann im Rahmen des Zulassungsverfahrens für zulassungsbeschränkte Studiengänge diese Notenverbesserung nicht mehr berücksichtigt werden.
- Ist das Studium noch nicht abgeschlossen, dann erfolgt gegebenenfalls eine vorläufige und bedingte Zulassung zum Masterstudium an der Universität Siegen; eine spätere endgültige Zulassung für das Wintersemester 2021/22 kann aber nur dann erfolgen, wenn das Studium im Laufe des Sommersemester 2021 abgeschlossen wird. (In der Regel gilt der Tag, an dem die letzte Prüfung des Studiums abgelegt wird; ist die Bachelorarbeit die letzte Leistung, dann gilt in der Regel der Tag der Abgabe der Bachelorarbeit.)
Allgemeine Hinweise:
- Bitte schicken Sie grundsätzlich keine umfangreichen Modulhandbücher etc. Falls aus der Leistungsübersicht nicht zweifelsfrei ersichtlich ist, ob die Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, dann werden wir Sie explizit um weitere Unterlagen bitten.
- Bitte schicken Sie keine wichtigen Originaldokumente. Wir senden grundsätzlich keine Bewerbungsunterlagen zurück, und Sie müssen davon ausgehen, dass Ihre Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden.